10.4.2026
Wegweisendes Urteil zur Erbringung grundlegender Zahlungsdienstleistungen durch PostFinance
Nater Dallafior, unter der Leitung von Patrik Salzmann, vertrat erfolgreich einen in der Schweiz wohnhaften russischen Staatsangehörigen, der aufgrund von Sanktionen der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs von PostFinance von Zahlungsdienstleistungen ausgeschlossen worden war.
Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicherzustellen. PostFinance berief sich jedoch auf die in der Postverordnung vorgesehenen Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht, um das Konto des Kunden zu schliessen. Das Handelsgericht des Kantons Bern erachtete den Ausschluss des Kunden für rechtswidrig und verpflichtete PostFinance, ein Zahlungskonto sowie Bareinzahlungsmöglichkeiten von bis zu 15'000 CHF pro Monat bereitzustellen. PostFinance legte gegen den Entscheid Berufung beim Schweizerischen Bundesgericht ein, das die Berufung abwies.
Das Bundesgericht stellte fest, dass ausländische Sanktionen als solche keinen unmittelbaren Widerspruch zu den anwendbaren regulatorischen Bestimmungen begründen. Es entschied, dass die verstärkten Sorgfaltspflichten in der Regel durch geeignete Massnahmen erfüllt werden können. Zudem habe PostFinance nicht nachgewiesen, dass die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zu unverhältnismässig hohem Aufwand führen würde. Nach Ansicht des Bundesgerichts reicht ein bloss spürbar höherer Aufwand im Vergleich zu einem unproblematischen Durchschnittskunden nicht aus, um die Verweigerung des Zugangs zu grundlegenden Zahlungsdienstleistungen zu rechtfertigen. In dieser Hinsicht widersprach das Bundesgericht ausdrücklich dem Erläuternden Bericht des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vom 10. März 2020 zur Teilrevision der Postverordnung. Vielmehr muss sich der Aufwand auch vom Durchschnittsaufwand bei Personengruppen abheben, für die besnodere Abklärungen im Hinblick auf die Einhaltung einschlägiger Gesetzesvorgaben erforderlich sind (wie bei PEP oder Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken). Das Bundesgericht wies zudem das Argument zurück, dass der PostFinance wegen der Kundenbeziehung schwerwiegende Rechts- oder Reputationsrisiken drohten. Dieser Entscheid stärkt die Anwendung des Territorialitätsprinzips, wonach ausländische Sanktionen in der Schweiz keine direkte Anwendung finden.
Die Medienmitteilung und das Urteil des Bundesgerichts sind über die angegebenen Links abrufbar.
